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   OLG Hamm, 01.02.2005 - 10 U 119/04   

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https://dejure.org/2005,11865
OLG Hamm, 01.02.2005 - 10 U 119/04 (https://dejure.org/2005,11865)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.02.2005 - 10 U 119/04 (https://dejure.org/2005,11865)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01. Februar 2005 - 10 U 119/04 (https://dejure.org/2005,11865)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ende der Kündigungsfrist als Voraussetzung für einen Anspruch auf Räumung der Pachtsache gemäß § 596 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); Voraussetzungen für die außerordentliche fristlose Kündigung eines Pachtvertrags; Zuwarten mit der Kündigung als Indiz für die Zumutbarkeit ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 26.10.1990 - 20 U 71/90

    Telefax: Nicht immer ein vollwertiger Ersatz!

    Auszug aus OLG Hamm, 01.02.2005 - 10 U 119/04
    Eine Überlegungs- und Beratungsfrist kann den Klägern angesichts des einfachen, überschaubaren Sachverhalts, bei dem es nur um die Frage eines Nachweises der Bevollmächtigung geht, und des Zwecks des § 174 BGB nicht zugebilligt werden (s. dazu MK 4. Aufl. § 174 Rdnr. 6; OLG Hamm NJW-RR 1988 S. 282 f; OLG Hamm NJW 1991 S. 1185).
  • OLG Hamm, 09.09.1987 - 20 U 161/87

    Versicherungsvertragsrechtliche Ausgestaltung des Kündigungsrechts bzgl. eines

    Auszug aus OLG Hamm, 01.02.2005 - 10 U 119/04
    Eine Überlegungs- und Beratungsfrist kann den Klägern angesichts des einfachen, überschaubaren Sachverhalts, bei dem es nur um die Frage eines Nachweises der Bevollmächtigung geht, und des Zwecks des § 174 BGB nicht zugebilligt werden (s. dazu MK 4. Aufl. § 174 Rdnr. 6; OLG Hamm NJW-RR 1988 S. 282 f; OLG Hamm NJW 1991 S. 1185).
  • BGH, 29.09.1999 - XII ZR 313/98

    Wahrung der Schriftform eines langfristigen Grundstückspachtvertrages

    Auszug aus OLG Hamm, 01.02.2005 - 10 U 119/04
    Allzu langes Zuwarten mit der Kündigung ist ein Indiz, dass die Fortsetzung des Pachtverhältnisses noch zumutbar ist (s. dazu BGH NJW 2000 S. 354, 358 m.w.N.).
  • BGH, 24.01.1990 - VIII ZR 296/88

    Schriftform für Nachträge zum Mietvertrag - Anfall des Hilfsantrages bei Revision

    Auszug aus OLG Hamm, 01.02.2005 - 10 U 119/04
    Das Formerfordernis des § 585 a BGB ist auch für nachträgliche Änderungen und Ergänzungen zu berücksichtigen, etwa wie hier für die Abänderung des Pachtzinses (s. dazu Lange/Wulff/Lüdtke-Handjery, Landpachtrecht, 4. Aufl., § 585 a Rdnr. 9 m.w.N.; für Mietverträge BGH NJW-RR 1990 S. 518).
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